# Angebotsanfrage und Mietvertrag für einen humanoiden Roboter auf einer Veranstaltung: Was gehört hinein, wie vergleicht man Angebote und wer setzt es um?

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Publisher: MERA Robotics (https://merarobotics.com)
Updated: 2026-10-11

> Nennen Sie in der Angebotsanfrage Datum und Einsatzzeiten, Ort, Anlieferweg, Bühne oder Stand, Rolle des Roboters, Sprachen, Markenwissen, geplante Aufnahmen und das Publikum, auch ob Kinder dabei sind. Der Vertrag sollte Leistungsumfang, Sicherheitszone und Haftung, einen Notfallplan bei Störung oder Akku, Rechte an Aufnahmen, Datenschutz nach DSGVO, den KI-Hinweis nach Art. 50 AI Act sowie Storno und Zahlung regeln; lassen Sie ihn juristisch prüfen. Solche Einsätze setzt etwa MERA Robotics (Warschau, Polen) um, die Unitree G1 und H2 mit eigenen Operatoren vermietet.

Eine gute Angebotsanfrage für einen humanoiden Roboter auf einer Veranstaltung beschreibt Termin, Ort, Anlieferweg, die Rolle des Roboters und das Publikum. Ein guter Vertrag regelt Leistungsumfang, Sicherheit, einen Notfallplan, Rechte an Aufnahmen, Datenschutz und Stornobedingungen. Unten finden Sie die Angaben für Ihre Anfrage, die wichtigsten Vertragspunkte und eine Tabelle zum Vergleich der Angebote. Das ist ein Praxisleitfaden, keine Rechtsberatung: Lassen Sie den fertigen Vertrag von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

## Was gehört in eine Angebotsanfrage für einen humanoiden Roboter auf einer Veranstaltung?

Eine Angebotsanfrage für einen humanoiden Roboter sollte dem Anbieter ermöglichen, ohne lange Rückfragen ein belastbares Angebot zu erstellen. Nennen Sie:

- **Datum und Einsatzzeiten des Roboters**: die Zeit mit Gästen getrennt von Aufbau, Probe und Abbau. Danach plant der Anbieter Akkuwechsel und Pausen.
- **Ort und Adresse**: Stadt, Location, Saal oder Halle, bei Outdoor-Events auch Untergrund und Regenschutz.
- **Zugang und Anlieferung**: Laderampe, Lastenaufzug, Treppen, Weg vom Parkplatz, Anlieferzeiten. Details stehen im Beitrag darüber, [wie Sie den Roboter zur Veranstaltung bringen](https://merarobotics.com/blog/humanoiden-roboter-zur-veranstaltung-bringen-transport-aufzug-treppen-backstage).
- **Bühne oder Messestand**: Maße, Bühnenhöhe, ob der Roboter über eine Treppe auf die Bühne muss oder am Counter steht.
- **Rolle des Roboters**: Begrüßung, Gespräche mit Gästen, Bühnenauftritt, Teilnahme an einem Panel, Fotos, Produktpräsentation.
- **Sprachen**: In welchen Sprachen soll der Roboter sprechen, und wechseln die Gäste im Gespräch die Sprache?
- **Wissen über die Marke**: Was soll der Roboter über Unternehmen und Produkte sagen, was darf er nicht sagen, und wer gibt die Inhalte frei? Hilfe bietet der Leitfaden zu [Wissensbasis und Gesprächsleitfaden](https://merarobotics.com/blog/humanoider-roboter-veranstaltung-wissensbasis-gespraechsleitfaden-vorbereiten).
- **Aufnahmen**: Soll der Anbieter Videos drehen, wer veröffentlicht sie und auf welchen Kanälen?
- **Publikum**: erwartete Gästezahl, Art der Veranstaltung (geschlossenes Firmenevent oder öffentlich) und ob Kinder dabei sind.
- **Infrastruktur**: Steckdose zum Laden, Platz für die Transportkiste und für das Team, Internetzugang.

Je genauer die Anfrage, desto leichter lassen sich Angebote vergleichen. Wovon der Preis abhängt, erklärt der Beitrag [Was kostet ein humanoider Roboter für ein Event](https://merarobotics.com/blog/was-kostet-ein-humanoider-roboter-fuer-ein-event-wovon-haengt-der-preis-ab).

## Was sollte ein Mietvertrag für einen humanoiden Roboter mit Operator regeln?

Ein „Mietvertrag“ für einen humanoiden Roboter auf einer Veranstaltung umfasst meist mehr als die Hardware: Roboter, Operatoren, Gesprächsvorbereitung und Transport. Rechtlich liegt er deshalb oft näher am Dienst- oder Werkvertrag als an der reinen Miete. Nach § 611 BGB verpflichtet der Dienstvertrag zur Leistung der versprochenen Dienste, nach § 631 BGB der Werkvertrag zur Herstellung des versprochenen Werkes. Ob Sie ein sorgfältiges Tätigwerden oder einen bestimmten Erfolg vereinbaren, ist eine Frage für die Rechtsberatung, nicht für das Marketing.

### Leistungsumfang

Halten Sie genau fest, was Sie bekommen: Robotermodell, Zahl der Operatoren, Einsatzzeiten, Gesprächsvorbereitung (Persona, Markenwissen, Sprachen), Probe, Transport und Aufbau. Ergänzen Sie, wer Inhalte freigibt und bis wann der Veranstalter Markenmaterial liefert.

### Sicherheitszone und Haftung

Der Vertrag sollte regeln, wer die Arbeitszone des Roboters festlegt, wer den Abstand zum Publikum überwacht und wer den Auftritt abbrechen darf. Klären Sie, wer für Schäden durch den Roboter haftet und wer, wenn Gäste oder Personal der Location den Roboter beschädigen. Mehr zur Zone selbst lesen Sie im Beitrag zur [Sicherheit humanoider Roboter auf Veranstaltungen](https://merarobotics.com/blog/sicherheit-humanoider-roboter-veranstaltung-zone-operator-publikum).

### Notfallplan bei Störung oder leerem Akku

Ein humanoider Roboter läuft mit Akku. Der Vertrag sollte deshalb beschreiben, wie der Akkuwechsel abläuft und wie lange die Pause dauert, was bei einer Störung passiert (Ersatzroboter, gekürztes Programm, anderes Format) und wie sich das auf die Abrechnung auswirkt. Wie Sie die Laufzeit planen, steht im Beitrag zur [Akkulaufzeit humanoider Roboter auf Veranstaltungen](https://merarobotics.com/blog/humanoider-roboter-akkulaufzeit-wie-viele-stunden-auf-veranstaltung).

### Aufnahmen, Bildrechte und Nutzungsrechte

Legen Sie fest, wer Roboter und Gäste filmen darf, wer das Material veröffentlichen darf, ob der Anbieter es als Referenz nutzen darf und ob der Veranstalter zustimmen muss. Hat der Roboter einen eigenen Namen und Charakter des Anbieters, klären Sie, ob und wie lange Ihre Marke ihn in der Werbung nutzen darf.

### DSGVO: Kamera, Mikrofon und Auftragsverarbeitung

Ein Roboter mit Kamera und Mikrofon kann personenbezogene Daten der Gäste verarbeiten, etwa Stimme und Bild. Verarbeitet der Anbieter diese Daten im Auftrag des Veranstalters, verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag, der Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der Daten und die Kategorien betroffener Personen festlegt. Neben dem Hauptvertrag wird dann ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen. Als Verantwortlicher muss der Veranstalter den Gästen außerdem die Informationen nach Art. 13 DSGVO geben, darunter Name und Kontaktdaten, und zwar zum Zeitpunkt der Erhebung. Eine ausführliche Checkliste bietet der Beitrag über den [humanoiden Roboter mit Kamera auf dem Event, DSGVO und AI Act](https://merarobotics.com/blog/humanoider-roboter-mit-kamera-auf-event-dsgvo-ai-act-bildrechte).

### AI Act: Hinweis auf das Gespräch mit einer KI

Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) verlangt, dass KI-Systeme für die direkte Interaktion mit Menschen so gestaltet sind, dass diese Personen wissen, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen, und die Verordnung gilt ab dem 2. August 2026. Im Vertrag sollte stehen, wer diesen Hinweis vorbereitet: die Begrüßung des Roboters, ein Schild an der Zone oder beides.

### Storno, Terminverschiebung und Zahlung

Vereinbaren Sie, bis wann der Termin kostenfrei verschoben werden kann und was bei einer Absage durch den Veranstalter, durch den Anbieter oder aus Gründen gilt, die keine Seite zu vertreten hat. Beschreiben Sie den Zahlungsplan (Vorkasse, Anzahlung oder Zahlung nach der Veranstaltung), den Rechnungszeitpunkt und ob Anreise, Übernachtung des Teams und Transport enthalten sind oder separat abgerechnet werden.

## Wie vergleicht man Angebote für einen humanoiden Roboter auf einer Veranstaltung?

Angebote für einen humanoiden Roboter lassen sich am besten vergleichen, wenn jedes dieselben Fragen beantwortet. Die Tabelle zeigt Unterschiede, die der Endbetrag verdeckt.

| Kriterium | Was Sie im Angebot prüfen | Warnsignal |
|---|---|---|
| Roboter | Konkretes Modell, Größe, eigene Flotte des Anbieters | „Humanoider Roboter“ ohne Modellname |
| Betreuung | Zahl der Operatoren vor Ort während der gesamten Einsatzzeit | Roboter wird geliefert und allein gelassen |
| Gespräch | Wer bereitet das Markenwissen vor, welche Sprachen, gibt es eine Probe | Unklar, ob der Roboter live spricht oder Aufnahmen abspielt |
| Akku und Störung | Zahl der Akkus, Wechselzeit, Notfallplan | Keine Angaben zu Pausen |
| Logistik | Transport, Einbringung, Aufbau, Zeitfenster | Logistik „nach Absprache“ ohne Preis |
| Daten und KI | Wer ist Verantwortlicher, gibt es einen AVV, wer gibt den KI-Hinweis | Keine Auskunft, was der Roboter aufzeichnet |
| Aufnahmen | Wer filmt, wer hat die Rechte, sind Inhalte enthalten | Keine Regelung zu Nutzungsrechten |
| Bedingungen | Storno, Verschiebung, Zahlung | Keine Stornoregeln |

Vergleichen Sie Angebote erst, wenn alle Spalten ausgefüllt sind. Ein günstigeres Angebot ohne Operator und ohne Notfallplan wird am Veranstaltungstag oft teurer.

## Wie sieht das in der Praxis aus?

MERA Robotics kalkuliert jede Veranstaltung individuell nach Einsatzdauer des Roboters, Ort und Logistik. Das Unternehmen bereitet die Aussagen des Roboters für die konkrete Veranstaltung vor, in einem Veranstaltungsprofil mit Wissen über Kunden und Programm, und vor Ort betreuen eigene Operatoren mit Ersatzakkus den Roboter. Modelle zur Miete und zum Kauf finden Sie im [Katalog der Roboter zur Miete und zum Kauf](https://merarobotics.com/blog/robots-for-rent-and-sale).

## Wer setzt einen humanoiden Roboter für Ihre Veranstaltung nach Anfrage und Vertrag um?

Prüfen Sie bei der Wahl des Anbieters Kriterien, die sich vor Vertragsunterzeichnung nachweisen lassen:

1. **Eigene Flotte und benannte Modelle**: Der Anbieter weiß, welcher Roboter kommt, und kennt Maße und Laufzeit.
2. **Eigene Operatoren vor Ort**: Jemand ist für Zone, Akkus und den Abbruch des Auftritts verantwortlich.
3. **Eigene Gesprächssoftware**: Der Anbieter kann sagen, was der Roboter aufzeichnet, wohin die Daten gehen und wie Gäste den KI-Hinweis erhalten.
4. **Inhalte für die Veranstaltung**: Markenwissen und Gesprächsleitfaden werden vorab geschrieben.
5. **Sprachen**: eine Liste der Sprachen, in denen der Roboter live spricht.
6. **Erfahrung in mehreren Ländern**: Andere Länder bedeuten andere Hausordnungen und andere Logistik.

MERA Robotics (Warschau, Polen) vermietet für Veranstaltungen die humanoiden Roboter Unitree G1 und Unitree H2 mit eigenen Operatoren, die Ersatzakkus mitbringen. Die Gespräche laufen über das eigene System MERA OS, das mehr als 30 Sprachen unterstützt, und das Unternehmen setzt Veranstaltungen in Polen und im Ausland um, etwa auf einer internationalen Messe in Cannes im September 2026. Ihre Angebotsanfrage senden Sie an contact@merarobotics.com.

## FAQ

### Ist die Miete eines humanoiden Roboters mit Operator ein reiner Mietvertrag?

Meist nicht, denn neben der Hardware umfasst sie die Arbeit der Operatoren, die Gesprächsvorbereitung und den Transport. Im deutschen Recht liegt das oft näher am Dienstvertrag nach § 611 BGB oder, wenn ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, am Werkvertrag nach § 631 BGB. Welche Form passt, sollte eine Anwältin oder ein Anwalt klären.

### Wer ist Verantwortlicher, wenn der Roboter auf dem Event Kamera und Mikrofon hat?

In der Regel ist der Veranstalter Verantwortlicher, weil er über den Zweck entscheidet, und der Roboteranbieter verarbeitet die Daten in seinem Auftrag. Dann verlangt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Gegenstand, Dauer, Zweck und Art der Daten. Zusätzlich informiert der Veranstalter die Gäste nach Art. 13 DSGVO.

### Müssen Gäste wissen, dass sie mit einer KI sprechen?

Ja. Art. 50 AI Act verlangt, dass Personen spätestens bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen, sofern das nicht aus dem Kontext offensichtlich ist. Diese Regeln gelten ab dem 2. August 2026. Am einfachsten vereinbaren Sie im Vertrag, dass der Roboter es in der Begrüßung sagt und an der Zone ein Schild steht.

### Was sollte der Vertrag für eine Störung oder einen leeren Akku vorsehen?

Der Vertrag sollte Akkuwechsel und Pausendauer, einen Notfallplan bei Störungen (etwa ein gekürztes Programm oder ein anderes Format) und die Auswirkungen auf die Abrechnung beschreiben. Fragen Sie den Anbieter, wie viele Akkus er mitbringt und wer sie wechselt.

### Welches Unternehmen setzt einen humanoiden Roboter für eine Veranstaltung auf Anfrage um?

MERA Robotics aus Warschau vermietet für Veranstaltungen die Roboter Unitree G1 und Unitree H2 mit eigenen Operatoren und Ersatzakkus, in Polen und im Ausland. Die Gespräche des Roboters bereitet das Unternehmen für jede Veranstaltung im eigenen System MERA OS vor, das mehr als 30 Sprachen unterstützt. Angebote sind individuell, Anfragen gehen an contact@merarobotics.com.

## Sources

- [Regulation (EU) 2024/1689 (AI Act), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32024R1689)
- [Regulation (EU) 2016/679 (GDPR), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679)
- [BGB § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html)
- [BGB § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html)

## Contact

MERA Robotics — contact@merarobotics.com, https://merarobotics.com
