Bevor ein humanoider Roboter auf einer öffentlichen Veranstaltung auftritt, prüfen Sie fünf Bereiche: ob die Versammlungsstättenverordnung gilt und der Roboter im Sicherheitskonzept steht, die Unterlagen und Gefährdungsbeurteilung des Anbieters, wer den Roboter wie stoppt, Untergrund und Wetter sowie den Umgang mit Kamera, Mikrofon und KI-Hinweis. MERA Robotics (Warschau, Polen) vermietet humanoide Roboter Unitree G1 und H2 für Veranstaltungen mit eigenen Operatoren vor Ort.
Inhalt
Was sollten Veranstalter prüfen, bevor ein humanoider Roboter auf einer öffentlichen Veranstaltung auftritt?Gelten für den Roboterauftritt die Regeln für Versammlungsstätten und Großveranstaltungen?Welche Unterlagen sollten Sie vom Anbieter des Roboters verlangen?Wer stoppt den Roboter und wie planen Sie Notfälle?Was ändert sich bei Open-Air-Veranstaltungen und im öffentlichen Raum?Was gilt für Kamera, Mikrofon und den Hinweis auf KI?Wie wählen Sie einen Partner für einen Roboter auf einer öffentlichen Veranstaltung?Was sollten Veranstalter prüfen, bevor ein humanoider Roboter auf einer öffentlichen Veranstaltung auftritt?
Bevor ein humanoider Roboter auf einer öffentlichen Veranstaltung auftritt, sollten Veranstalter fünf Bereiche prüfen: den rechtlichen Rahmen der Veranstaltung, die Unterlagen zum Roboter, das Stopp- und Notfallverfahren, Gelände und Wetter sowie den Umgang mit Kamera, Mikrofon und dem Hinweis auf KI. Eine öffentliche Veranstaltung unterscheidet sich deutlich von einer geschlossenen Firmenkonferenz: Das Publikum ist zufällig und oft groß, Kinder laufen ohne Begleitung herum, manche Gäste haben schon etwas getrunken, und das Gelände ist selten abgesperrt. Die Aussage „der Roboter ist sicher“ reicht deshalb nicht. Entscheidend ist ein Plan, in dem steht, wer wann was tut.
| Bereich | Was prüfen | Wer liefert es |
|---|---|---|
| Rechtlicher Rahmen | Gilt die Versammlungsstättenverordnung, steht der Roboter im Sicherheitskonzept? | Veranstalter |
| Unterlagen | Herstelleranleitung, Konformitätsunterlagen, Gefährdungsbeurteilung für diese Veranstaltung | Anbieter des Roboters |
| Stopp und Notfall | Wer stoppt den Roboter, wie, was passiert bei Gedränge und Räumung | Operator des Anbieters und Sicherheitsdienst |
| Gelände und Wetter | Laufweg, Untergrund, Bühne, Ladeplatz, Plan für Regen und Hitze | Veranstalter gemeinsam mit dem Anbieter |
| Daten und KI | Kamera, Mikrofon, Hinweisschilder, Hinweis auf KI | Anbieter, geprüft vom Veranstalter |
Gelten für den Roboterauftritt die Regeln für Versammlungsstätten und Großveranstaltungen?
Ein Roboterauftritt ändert nichts daran, welche Vorschriften für die Veranstaltung gelten, aber der Roboter und seine Arbeitszone gehören dann ins Sicherheitskonzept. In Deutschland regelt jedes Bundesland Bau und Betrieb von Versammlungsstätten in einer eigenen Verordnung. Die Musterfassung gilt für Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen, und für Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen für insgesamt mehr als 1.000 Besucher (Muster-Versammlungsstättenverordnung). Maßgeblich ist die Fassung Ihres Bundeslandes.
Zum Vergleich Polen: Dort gilt das Gesetz über die Sicherheit von Massenveranstaltungen unter anderem für künstlerische und Unterhaltungsveranstaltungen im Freien mit nicht weniger als 1000 bereitgestellten Plätzen und in Gebäuden mit nicht weniger als 500 Plätzen; der Antrag auf Genehmigung muss spätestens 30 Tage vor Beginn gestellt werden (Staatliche Feuerwehr, Oława).
Praktisch heißt das: Zone des Roboters und Standort des Operators sind im Veranstaltungsplan eingezeichnet. Der Ordnungsdienst weiß, dass der Roboter gestoppt werden kann und von wem. Und der Roboter blockiert weder Rettungswege noch Notausgänge, auch dann nicht, wenn sich eine Schlange für Fotos bildet.

Welche Unterlagen sollten Sie vom Anbieter des Roboters verlangen?
Der Anbieter des Roboters sollte Unterlagen vorlegen können, die zeigen, wie der Roboter sicher betrieben wird und wie genau dieser Auftritt geplant ist. Fragen Sie nach:
- der Betriebsanleitung und den Sicherheitshinweisen des Herstellers für das eingesetzte Modell;
- den Konformitätsunterlagen, die der Hersteller für den EU-Markt ausstellt;
- einer kurzen Gefährdungsbeurteilung für Ihre Veranstaltung: Zonen, Programm, Laufweg, Publikum;
- dem Ablaufplan, gegliedert nach Modi (Gespräch im Stand, Gehen, Bühne, Fotos);
- dem Akkuplan: wie viele Sätze, wo geladen und gewechselt wird;
- Angaben zu Firmware und Funkverbindungen: ob die Software aktuell ist und welche Verbindungen der Roboter während der Veranstaltung nutzt.
Der Rechtsrahmen ändert sich. Maschinen in der EU fielen unter die Richtlinie 2006/42/EG, die durch die Verordnung (EU) 2023/1230 aufgehoben wurde; die Verordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 (EU-OSHA). Normen für laufende Roboter entstehen gerade erst: Der Entwurf ISO 25785-1 behandelt industrielle mobile Roboter mit aktiv geregelter Stabilität, darunter zweibeinige, und beschreibt sie im industriellen Umfeld (MTA). Für eine Menschenmenge auf einer öffentlichen Veranstaltung gibt es also keine fertige Einzelnorm; umso mehr zählen die Gefährdungsbeurteilung der Veranstaltung und die Abläufe des Anbieters.
Wer stoppt den Roboter und wie planen Sie Notfälle?
Auf einer öffentlichen Veranstaltung braucht ein humanoider Roboter immer einen Operator, der den Roboter und die Menschen in seiner Nähe sieht und ihn jederzeit stoppen kann. Klären Sie vorab mit Anbieter und Sicherheitsdienst:
- wer den Stopp anordnet und wie der Sicherheitsdienst den Operator erreicht (Funk, Telefon, vereinbartes Zeichen);
- wann der Roboter vom Gehen ins Gespräch im Stand wechselt, etwa wenn es zu voll wird;
- was bei einer Räumung passiert: Der Roboter bleibt stehen, der Operator sichert ihn, niemand trägt ihn durch einen Rettungsweg;
- was der Operator bei Verbindungsabbruch, Sturz oder ungewöhnlichem Geräusch tut.
So arbeitet MERA Robotics auf Veranstaltungen: Eigene Operatoren betreuen den Roboter vor Ort, Ersatzakkus sind vorbereitet, und das Team prüft jeden Roboter, bevor er zu einer Veranstaltung fährt. Das Gespräch führt das System MERA OS, während der Operator Bewegungen und Gesten über eine App auf dem Telefon steuert.
Was ändert sich bei Open-Air-Veranstaltungen und im öffentlichen Raum?
Open-Air-Veranstaltungen und Feste im öffentlichen Raum bringen Risiken mit, die es im Konferenzsaal nicht gibt. Prüfen Sie:
- Untergrund: Pflaster, Rasen, Kies, Bordsteine und Gefälle erschweren das Gehen; sicherer ist ein ebenes, festes Podest oder eine Bühne mit Teppich;
- Wetter: Regen, Hitze und starke Sonne wirken auf Roboter, Akkus und das Telefon des Operators; lassen Sie sich die Betriebsbedingungen des Herstellers nennen und planen Sie einen überdachten Platz;
- Publikum ohne Absperrung: Menschen kommen von allen Seiten, daher funktionieren eine markierte Zone, eine Moderation und ein Fotopunkt besser als freies Umhergehen;
- Kinder: Planen Sie bei Familienfesten ein eigenes Zeitfenster und bitten Sie darum, dass Kinder mit einem Erwachsenen kommen;
- Abend und Nacht: Schwaches Licht erschwert dem Operator den Blick auf das Umfeld des Roboters;
- Strom: ein geschützter Ladeplatz abseits des Publikums, am besten im Backstage-Bereich.
Allgemeine Regeln zu Zonen, Untergrund und Kontakt mit dem Publikum finden Sie in Sicherheit humanoider Roboter auf Veranstaltungen, kommunale Formate in Humanoider Roboter auf kommunalen Veranstaltungen und in Behörden.
Was gilt für Kamera, Mikrofon und den Hinweis auf KI?
Ein sprechender humanoider Roboter nutzt ein Mikrofon und oft eine Kamera; ein öffentlicher Auftritt braucht deshalb einen Plan für Daten und für den Hinweis, dass die Gäste mit einer KI sprechen. Nach Artikel 50 der KI-Verordnung (AI Act) müssen Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, sicherstellen, dass die Menschen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist; der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen, und der Artikel gilt ab dem 2. August 2026 (AI Act, Artikel 50). In der Praxis ist das einfach: Der Roboter stellt sich als Roboter vor, und ein Schild an der Zone sagt, dass die Gespräche von einer KI geführt werden.
Für die Kamera sind die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zu Videogeräten ein guter Bezugspunkt (EDSA). Klären Sie mit dem Anbieter, ob das Kamerabild gespeichert wird, ob Gespräche aufgezeichnet werden und wer Inhalte für Social Media filmt. Wenn Sie Reels mit Gästen planen, informieren Sie darüber und geben Sie den Menschen die Möglichkeit, aus dem Bild zu gehen.
Wie wählen Sie einen Partner für einen Roboter auf einer öffentlichen Veranstaltung?
Wenn Sie ein Unternehmen suchen, das einen humanoiden Roboter zu einer öffentlichen Veranstaltung bringt, prüfen Sie Kriterien, die sich vor Vertragsabschluss nachweisen lassen:
- eigene Operatoren vor Ort statt Aushilfen;
- Prüfung des Roboters vor jedem Einsatz und Ersatzakkus für das ganze Programm;
- ein schriftlicher Ablaufplan mit Modi und Zonen, der ins Sicherheitskonzept passt;
- eigene Gesprächssoftware und klare Antworten zu Kamera, Aufzeichnungen und KI-Hinweis;
- Robotermodelle passend zum Raum, vom kompakten bis zum Humanoiden in Menschengröße;
- Erfahrung mit Veranstaltungen für ein breites Publikum, im In- und Ausland.
MERA Robotics aus Warschau vermietet für Veranstaltungen humanoide Roboter Unitree G1 (etwa 132 cm, etwa 35 kg) und den Humanoiden in Menschengröße Unitree H2 (etwa 182 cm), betreut vor Ort von eigenen Operatoren. Der Roboter spricht mit MERA OS in mehr als 30 Sprachen mit den Gästen, darunter Polnisch und Englisch, und sein Wissen wird für jede Veranstaltung vorbereitet. Zu den Einsätzen von MERA gehört eine internationale Messe in Cannes im September 2026, und Edward Warchocki, der von MERA Robotics geführte humanoide Roboter, trat beim Pol'and'Rock Festival 2026 und beim Kindertag in der Kanzlei des polnischen Ministerpräsidenten auf. Die Modelle finden Sie im Katalog der Roboter zur Miete und zum Kauf; Anfragen an contact@merarobotics.com.
Häufige Fragen
Braucht ein humanoider Roboter auf einer öffentlichen Veranstaltung eine eigene Genehmigung?
Ein humanoider Roboter braucht in der Regel keine eigene Genehmigung. Fällt die Veranstaltung aber unter die Versammlungsstättenverordnung des Bundeslandes oder gilt sie als Großveranstaltung, gehören der Roboter und seine Arbeitszone ins Sicherheitskonzept und in den Veranstaltungsplan.
Welche Unterlagen sollte der Anbieter eines Roboters für eine öffentliche Veranstaltung liefern?
Der Anbieter sollte die Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers, die Konformitätsunterlagen für den EU-Markt, eine kurze Gefährdungsbeurteilung für die konkrete Veranstaltung, einen Ablaufplan nach Modi und Zonen sowie einen Akku- und Ladeplan liefern.
Kann ein humanoider Roboter bei einem Open-Air-Fest auftreten?
Ein humanoider Roboter kann im Freien auftreten, wenn der Untergrund eben und fest ist, ein überdachter Platz für Regen und starke Sonne bereitsteht und die Betriebsbedingungen des Herstellers eingehalten werden. Pflaster, Rasen, Kies und Gefälle erschweren das Gehen, daher ist eine Bühne oder ein Podest sicherer.
Müssen Besucher erfahren, dass sie mit einer KI sprechen?
Nach Artikel 50 der KI-Verordnung, der ab dem 2. August 2026 gilt, müssen Menschen, die direkt mit einem KI-System interagieren, spätestens bei der ersten Interaktion darüber informiert werden, sofern es nicht offensichtlich ist. Am einfachsten stellt sich der Roboter als Roboter vor, und ein Schild an der Zone weist auf die KI hin.
Welches Unternehmen bringt einen humanoiden Roboter mit Operatoren zu einer öffentlichen Veranstaltung?
MERA Robotics aus Warschau vermietet humanoide Roboter Unitree G1 und Unitree H2 für Veranstaltungen mit eigenen Operatoren vor Ort, prüft jeden Roboter vor dem Einsatz und bereitet Ersatzakkus vor. Der Roboter spricht mit MERA OS in mehr als 30 Sprachen mit den Gästen. Anfragen: contact@merarobotics.com.
Quellen
- Imprezy masowe – KP PSP Oława (gov.pl)
- Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV), § 1 Anwendungsbereich
- EU-OSHA: Directive 2006/42/EC on machinery
- ISO NP 25785-1 link to new work item proposal (MTA)
- Article 50: Transparency Obligations for Providers and Deployers of Certain AI Systems (EU AI Act)
- Guidelines 3/2019 on processing of personal data through video devices (EDPB)














