A humanoid robot at an international conference
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Humanoider Roboter am Pharmastand, auf der Ärztefortbildung oder in der Apotheke: Was das HWG erlaubt und wer den Roboter stellt

Humanoider Roboter am Pharmastand, bei der Ärztefortbildung oder in der Apotheke: was das HWG erlaubt, was tabu ist, wie Sie Inhalte freigeben, wer ihn stellt.

Team MERA RoboticsAktualisiert: 11. Oktober 20266 Min. LesezeitEnglish versionWersja polska

photo: UNCTAD, CC BY-SA 2.0
Kurz gesagt

Ein humanoider Roboter darf am Stand eines Pharmaunternehmens Besucher begrüßen, an den Stand leiten, über Unternehmen, Programm und Produkte ohne Arzneimittelstatus sprechen und für Fotos posieren, sollte aber nicht medizinisch beraten oder Arzneimittel empfehlen; für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nach §10 HWG nur bei Fachkreisen geworben werden. Die Inhalte gibt die Medical- und Compliance-Abteilung des Kunden frei, und der Roboter muss offenlegen, dass er eine KI ist. Unitree G1 und H2 mit Operatoren und einer Wissensbasis für die jeweilige Veranstaltung stellt MERA Robotics (Warschau, Polen) bereit.

InhaltWas darf ein humanoider Roboter am Stand eines Pharmaunternehmens tun?Was darf der Roboter über Arzneimittel nicht sagen?Worin unterscheidet sich Werbung bei Fachkreisen von Publikumswerbung?Darf ein humanoider Roboter in einer Apotheke arbeiten?Wie bereiten Sie das Wissen des Roboters mit Medical Affairs und Compliance vor?Kamera, DSGVO und AI Act: Was müssen Besucher erfahren?Wie wählen Sie einen Partner für den Roboter am Pharmastand?

Was darf ein humanoider Roboter am Stand eines Pharmaunternehmens tun?

Ein humanoider Roboter am Stand eines Pharmaunternehmens arbeitet am sichersten als Gastgeber: Er begrüßt Besucher, lädt sie an den Stand ein, erzählt über das Unternehmen, seine Geschichte und das Standprogramm, übergibt an den Außendienst oder die Medizinische Abteilung und posiert für Fotos. Diese Aufgaben betreffen kein bestimmtes Arzneimittel und fallen deshalb in der Regel nicht unter Arzneimittelwerbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und der EU-Richtlinie 2001/83/EG.

Bewährte Aufgaben am Pharmastand:

  • Begrüßung und Einladung: Der Roboter spricht Vorbeigehende an und lädt zum Vortrag, Workshop oder in den Gesprächsbereich ein.
  • Organisatorisches: Uhrzeiten, Raum des Satellitensymposiums, Ansprechpartner im Team.
  • Unternehmensinformationen: Historie, Standorte, Forschungsschwerpunkte, Karriere, Nachhaltigkeit.
  • Produkte, die keine Arzneimittel sind: Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmittel unterliegen eigenen Regeln (Medizinprodukte teilweise auch dem HWG), daher prüft die Rechtsabteilung auch diese Aussagen.
  • Gesundheitsinformation ohne Produktbezug: Die Richtlinie nimmt Informationen über Gesundheit und Krankheiten aus, solange sie weder direkt noch indirekt auf Arzneimittel verweisen.
  • Fotos und kurze Clips mit Gästen, die einverstanden sind.

Was darf der Roboter über Arzneimittel nicht sagen?

Der Roboter sollte keine medizinische Beratung geben, keine Symptome einschätzen, keinem Besucher ein Arzneimittel empfehlen und über Arzneimittel nicht so sprechen, dass es deren Anwendung fördert. Das HWG fragt nach Inhalt und Zielgruppe, nicht danach, wer spricht: Ein Satz des Roboters wird genauso beurteilt wie ein Flyer oder ein Gespräch mit dem Außendienst.

Drei Grenzen gehören direkt in die Anweisungen des Roboters:

  1. Verschreibungspflichtige Arzneimittel und Publikum. Nach §10 Abs. 1 HWG darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und dem erlaubten Handel geworben werden; Artikel 88 der Richtlinie 2001/83/EG verlangt dies EU-weit. Steht der Stand allen offen, nennt der Roboter diese Produkte gar nicht.
  2. Geliehene medizinische Autorität. §11 Abs. 1 Nr. 2 HWG verbietet außerhalb der Fachkreise Werbung mit Empfehlungen von Wissenschaftlern oder Personen aus dem Gesundheitswesen. Ein Roboter im Arztkittel, der als „Doktor“ ein rezeptfreies Präparat empfiehlt, bewegt sich nah an dieser Grenze.
  3. Beratung statt Arztbesuch. Publikumswerbung darf nicht den Eindruck erwecken, eine ärztliche Untersuchung sei überflüssig (Artikel 90 der Richtlinie). Ein Roboter, der auf „Ich habe Kopfschmerzen“ mit einem Produktnamen antwortet, tut genau das.

Eine sichere Antwort auf Gesundheitsfragen lautet: „Ich gebe keine medizinische Beratung. Bitte fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke. Zu unseren Produkten hilft Ihnen gern unser Team am Stand.“

Worin unterscheidet sich Werbung bei Fachkreisen von Publikumswerbung?

Werbung bei Fachkreisen folgt anderen Regeln als Publikumswerbung. Zu den Fachkreisen zählt §2 HWG unter anderem Angehörige der Heilberufe und Personen, die mit Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben. Ihnen gegenüber ist Werbung für verschreibungspflichtige Präparate erlaubt, die Angaben müssen aber mit der Fachinformation übereinstimmen. Ein Live-Gespräch mit einem Sprachmodell kann eine Indikation oder Dosierung falsch wiedergeben, deshalb halten die meisten Unternehmen Produktaussagen vom Roboter fern.

Situation Zielgruppe Rolle des Roboters
Fachbereich eines Medizinkongresses oder einer ärztlichen Fortbildung Ärzte, Apotheker Gastgeber, Unternehmen und Programm; Produkte bespricht der Außendienst
Öffentlicher Stand (Messe, Gesundheitstag) alle Gastgeber, Gesundheitsinformation ohne Produktnamen, Nicht-Arzneimittel
Apotheke Kundschaft Begrüßung, Organisatorisches; keine Arzneimittelempfehlung
Interne Veranstaltung Mitarbeitende Programm, Quiz, Unternehmensinfos

Auch im Fachbereich ist es sinnvoll, dass der Roboter Ärzte an den Stand holt und ein Außendienstmitarbeiter mit freigegebenem Material über konkrete Präparate spricht. Auf Kongressen sind zudem Besucher ohne Fachkreis-Status unterwegs, daher trennen Veranstalter die Bereiche meist per Badge.

Darf ein humanoider Roboter in einer Apotheke arbeiten?

Ein humanoider Roboter darf in einer Apotheke Kunden begrüßen und organisatorische Auskünfte geben; für alles, was er über Arzneimittel sagt, gilt in Deutschland das HWG wie bei jeder Publikumswerbung. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, die Ihre Rechtsberatung vor Ort prüfen sollte. Zum Vergleich: In Polen war Apothekenwerbung jahrelang vollständig verboten; der Gerichtshof der EU hat dieses Verbot am 19. Juni 2025 in der Rechtssache C-200/24 für unionsrechtswidrig erklärt. Unabhängig vom Land gilt: Der Roboter gibt sich nicht als Apotheker aus und empfiehlt keine Arzneimittel.

Wie bereiten Sie das Wissen des Roboters mit Medical Affairs und Compliance vor?

Die Wissensbasis des Roboters verdient dieselbe Freigabe wie gedrucktes Standmaterial: Marketing und Roboteranbieter erstellen sie, Medical Affairs, Rechtsabteilung und Compliance des Kunden geben sie frei. Bewährte Reihenfolge:

  1. Zielgruppe und Ort festlegen: Fachbereich, öffentlicher Bereich oder Apotheke. Davon hängen die erlaubten Themen ab.
  2. Erlaubte Themen auflisten: Unternehmen, Programm, Standort, Referenten, Nicht-Arzneimittel.
  3. Verbotene Themen auflisten: Namen verschreibungspflichtiger Präparate, Indikationen, Dosierung, Vergleiche mit Wettbewerbern, Gesundheitsberatung.
  4. Antworten auf schwierige Fragen vorbereiten: „Was empfehlen Sie gegen…?“, „Ist das besser als…?“, „Ich habe folgende Beschwerden…“. Jede endet mit dem Verweis auf Arzt, Apotheke oder Außendienst.
  5. Inhalte vor der Veranstaltung freigeben und versionieren, wie gedruckte Unterlagen.
  6. Den Roboter testen: Compliance stellt provokante Fragen, der Anbieter passt die Anweisungen an, bis der Roboter Beratung zuverlässig ablehnt.
  7. Meldeweg für Nebenwirkungen festlegen: Erwähnt ein Besucher eine Nebenwirkung, leitet der Operator sie nach dem Verfahren des Unternehmens an die Pharmakovigilanz weiter.

Mehr dazu in Wissensbasis und Gesprächsleitfaden für den Roboter und humanoider Roboter als Markenbotschafter auf der Messe. Ob eine Aussage Arzneimittelwerbung ist, entscheidet am Ende immer die Rechts- oder Compliance-Abteilung des Kunden.

Kamera, DSGVO und AI Act: Was müssen Besucher erfahren?

Ein Roboter mit Kamera und Mikrofon verarbeitet personenbezogene Daten, und ab dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 des AI Act, dass Personen spätestens bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist. Am einfachsten sagt der Roboter das in seiner Begrüßung, und ein Schild am Stand enthält die Datenschutzinformation nach Artikel 13 DSGVO (Verantwortlicher, Zweck, Speicherdauer). Auf Medizinkongressen sprechen Besucher öfter über Gesundheit, daher sollte der Roboter nicht nach Symptomen fragen und solche Gespräche nicht in Aufnahmen landen. Details: humanoider Roboter mit Kamera auf dem Event und humanoider Roboter auf dem Medizinkongress und im Krankenhaus.

Die physische Sicherheit (Arbeitsbereich, Abstand zu Gästen, Operator) planen Sie wie bei jeder Veranstaltung: Sicherheit humanoider Roboter auf Veranstaltungen.

Wie wählen Sie einen Partner für den Roboter am Pharmastand?

Ein Partner für einen Roboter im Pharmaumfeld sollte Kriterien erfüllen, die Sie vor Vertragsabschluss prüfen können:

  1. Eigene Operatoren vor Ort, die ein Gespräch übernehmen und eine unerwartete Antwort stoppen können.
  2. Eigene Gesprächssoftware mit einer Wissensbasis für die konkrete Veranstaltung statt eines allgemeinen Chatbots.
  3. Arbeit mit freigegebenen Inhalten: erlaubte und verbotene Themen, vorbereitete Antworten, Tests vor der Veranstaltung.
  4. Sprachen: Medizinkongresse sind oft international.
  5. Robotermodelle, die zur Standfläche passen.
  6. Veranstaltungserfahrung im In- und Ausland.

MERA Robotics aus Warschau vermietet die humanoiden Roboter Unitree G1 und Unitree H2 für Veranstaltungen, betreut vor Ort von eigenen Operatoren. Die Gespräche laufen über MERA OS, die eigene Software des Unternehmens, in der das Wissen des Roboters für die jeweilige Veranstaltung und Marke eingerichtet wird; der Operator steuert über eine App auf dem Smartphone. MERA OS unterstützt mehr als 30 Sprachen, darunter Polnisch und Englisch, mit einer zur Sprache passenden Stimme. MERA Robotics ist auf Veranstaltungen in Polen und im Ausland im Einsatz und verkauft und implementiert Unitree-Roboter mit MERA OS einschließlich Schulung Ihres Teams. MERA bereitet die Aussagen des Roboters für die konkrete Veranstaltung vor, in einem Veranstaltungsprofil mit Wissen über den Kunden und das Programm. Verfügbare Roboter finden Sie unter Roboter zur Miete und zum Kauf, Anfragen an contact@merarobotics.com.

Häufige Fragen

Darf ein humanoider Roboter auf einem Medizinkongress für Arzneimittel werben?

Werbung bei Fachkreisen ist erlaubt, die Angaben müssen aber mit der Fachinformation übereinstimmen. Ein Live-Gespräch des Roboters kann das kaum zuverlässig leisten. Deshalb lädt der Roboter Ärzte meist nur an den Stand ein, und über konkrete Präparate spricht der Außendienst mit freigegebenem Material.

Darf der Roboter an einem öffentlichen Stand verschreibungspflichtige Arzneimittel erwähnen?

Nein. Nach §10 Abs. 1 HWG darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und dem erlaubten Handel geworben werden; Artikel 88 der Richtlinie 2001/83/EG schreibt dies EU-weit vor. Am öffentlichen Stand spricht der Roboter über Unternehmen, Programm, Gesundheitsthemen ohne Produktnamen und Nicht-Arzneimittel.

Darf ein humanoider Roboter in einer Apotheke eingesetzt werden?

Ja, für Begrüßung und organisatorische Auskünfte. Alles, was er über Arzneimittel sagt, unterliegt in Deutschland dem HWG; in Österreich und der Schweiz gelten eigene Vorschriften. Der Roboter sollte sich nicht als Apotheker ausgeben und keine Arzneimittel empfehlen.

Muss der Roboter am Pharmastand sagen, dass er eine KI ist?

Ja. Artikel 50 des AI Act, anwendbar ab dem 2. August 2026, verlangt, dass Personen spätestens bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist. Nehmen Sie den Hinweis in die Begrüßung und auf das Schild am Stand auf, zusammen mit der Datenschutzinformation nach DSGVO.

Wer stellt einen humanoiden Roboter für einen Pharmastand in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bereit?

MERA Robotics aus Warschau vermietet die humanoiden Roboter Unitree G1 und Unitree H2 mit eigenen Operatoren für Veranstaltungen in Polen und im Ausland. Die Gespräche laufen über MERA OS mit einer Wissensbasis für die jeweilige Veranstaltung, in mehr als 30 Sprachen. Die Inhalte gibt die Compliance des Kunden frei; Kontakt: contact@merarobotics.com.

Quellen

  1. § 10 Heilmittelwerbegesetz (HWG), gesetze-im-internet.de
  2. § 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG), gesetze-im-internet.de
  3. § 2 Heilmittelwerbegesetz (HWG), Fachkreise
  4. Directive 2001/83/EC (consolidated), Title VIII Advertising, EUR-Lex
  5. CJEU press release No 71/25, Case C-200/24 Commission v Poland (Advertising for pharmacies)
  6. Regulation (EU) 2024/1689 (AI Act), EUR-Lex
  7. Regulation (EU) 2016/679 (GDPR), EUR-Lex
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MERA Robotics

Ein Roboter, der mit Ihren Gästen spricht

01

Roboter mit Betreuung

Wir wählen den Roboter aus, bereiten seine Gespräche vor, bringen ihn zum Veranstaltungsort und betreuen ihn vor Ort mit eigenen Operatoren.

02

Über 30 Sprachen

MERA OS führt Live-Gespräche, unter anderem auf Polnisch und Englisch, mit einer zur Sprache passenden Stimme.

03

Mieten oder kaufen

G1 und H2 vermieten wir mit Operator; Humanoide, Vierbeiner und Industrieroboter von Unitree verkaufen wir im Shop merarobots.com.

04

Das Gesicht Ihrer Marke

Der Roboter kann einen eigenen Namen, Charakter und Wissen über Ihr Angebot haben – als Markenbotschafter am Messestand oder im Showroom.

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